MarkyMark141071
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XDA Guide - 8GB
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« am: April 09, 2009, 12:47:59 » |
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Hallo zusammen, eine rechtl. Frage: es gibt seit April von Microsoft eine Ultimate Office Version für Schüler und Studenten für 52Euro. Ein Freund von mir Studiert und würde die Version kaufen und dann an mich weiterverkaufen. Wie ist dann die rechtl. Lage? Darf ich die als nichtstudierender Benutzen? Vielleicht weiß ja jemand Bescheid!?
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O2 XDA Guide, 8GB SanDisk Micro-SDHC
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Specktäter
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« Antworten #1 am: April 09, 2009, 13:12:08 » |
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Was Microsoft nicht weiß, macht Microsoft nicht heiß. Du bist einer der wenigen Leute, die eine Software kaufen - und machst dir dabei auch noch Gedanken ob das rechtens ist... Andere laden es einfach runter und machen sich keine Platte, ob jemand dabei benachteiligt wird... MfG
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Is nur ne Idee! Kann aber sein, dass es so geht...
HTC HD2, CWM Touch 8RC1, Android 2.3.4 Typhoon Cyanogen Mod 3.8.8, Dorimanx Kernel 7.3, 32GB MicroSDHC und XDA Orbit 2 (defekt), probeweise Android und XDA Orbit (1), O2 WM6 Rom, TT7, PI8.1, S2U2, S2V, S2P uvm
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MarkyMark141071
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XDA Guide - 8GB
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« Antworten #2 am: April 09, 2009, 13:19:31 » |
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Jo, hab ich früher auch so gemacht, aber kann das nicht mehr mit ruhigem Gewissen machen und seit einigen Jahren zahle ich für Software meinen Preis und fertig. Dachte nur daran, daß MS evtl. rechtl. was einzuwenden hätte, wenn ich als nichtstudi, eine gebrauchte studi-version kaufe
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O2 XDA Guide, 8GB SanDisk Micro-SDHC
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BernhardD
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« Antworten #3 am: April 09, 2009, 13:23:04 » |
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Hi Specktäter,
Das was Du da schreibst ist im Prinzip richtig aber rechtlich wohl trotzdem daneben. Ich würde da gegenfragen warum ich 52,- € für eine Version bezahlen sollte die kein bischen legaler ist als eine die aus 'dem Netz' kommt? Fakt ist einfach,d ass diese Version ausschliesslich nur von Studis/Schüler und Lehren genutzt(!) werden darf. Wer die kauft ist schlußendlich völlig unerheblich.
@MarkyMark
was Du preiswert und legal nutzen kannst ist die HomeVersion mit all ihren Einschränkungen (z.B. ohne Outlook)
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Orbit2 WM6.1 (Orig-O2)
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Specktäter
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« Antworten #4 am: April 09, 2009, 13:37:41 » |
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Oder du nimmst Open Office... ist nur etwas Gewöhnungsbedürftig...
MfG
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Is nur ne Idee! Kann aber sein, dass es so geht...
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kuqe_zi
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hmmmm tungi;-)
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« Antworten #5 am: April 09, 2009, 13:40:08 » |
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und wo isn der große unterschied zu dem was gerade auf dem orbit drauf ist?? was kann dieses programm mehr? ausserdem ist openoffice genau so gut. sogar fast noch besser finde ich. und ich studiere auch.
ich probier mal dieses programm aus. ich schau mal wo ich es her kriegen kann. ohne schlechtes gewissen und ohne einen cent;-)
und DU kannst zahlen. ciao
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Jetzt: HTC Touch Pro 2
XDA Orbit 2 WM 6.1
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MarkyMark141071
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« Antworten #6 am: April 09, 2009, 15:40:39 » |
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und wo isn der große unterschied zu dem was gerade auf dem orbit drauf ist?? was kann dieses programm mehr? ausserdem ist openoffice genau so gut. sogar fast noch besser finde ich. und ich studiere auch.
ich probier mal dieses programm aus. ich schau mal wo ich es her kriegen kann. ohne schlechtes gewissen und ohne einen cent;-)
und DU kannst zahlen. ciao
Es geht hier nicht um PDA-Software sonder um ein Ultimate Office von MS für PC
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Twen
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« Antworten #7 am: April 10, 2009, 08:18:46 » |
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Also eine Lizenz ist nur gültig, wenn die darin genannten Lizenzbedingungen erfüllt sind. D.h. eine Schüler- und Studentenlizenz ist nur gültig für Schüler und Studenten solange das in den Lizenzbedingungen so genannt ist. Wenn nicht, solltest du auch in der Lage sein sie selbst zu kaufen.
Sprich selbst wenn dein Kumpel sie dir verkauft hast du Geld bezahlt für etwas, dass du immer noch nicht legal nutzen darfst!!
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Every program has at least one bug and can be shortened by at least one instruction -- from which, by induction, one can deduce that every program can be reduced to one instruction which doesn't work. Günstige 1&1 Produkte hier
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pemabo
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« Antworten #8 am: April 10, 2009, 11:38:57 » |
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Trotz meiner jenseits der fünfzig verfüge ich immer noch über einen gültigen Studentenausweis ( und zahle auch die ASTA Beiträge). Somit stellt sich für mich nicht die Frage. Macht manchmal Spaß, wenn man unhöfliches Personal in Museen etc. hat, den Ausweis zu zücken, und auf den Studentenrabatt zu bestehen. Ist aber normalerweise nicht meine Art. Das Ding hat ansonsten nur den Vorteil, dass man interessante Vorlesungen problemlos besuchen kann. Ansonsten ist die Rechtsprechung da eindeutig! Lizenzmodell
Um Schülern und Studenten in Europa den Zugang zu Microsoft Standard Produkten zu erleichtern, wurde Anfang 2006 die Microsoft Studentoption ins Leben gerufen. Schüler, Studenten und Lehrer haben die Möglichkeit, zu sehr günstigen Konditionen Microsoft Standard Produkte zu erwerben.
ACHTUNG: Sie erhalten eine CD und einen Lizenzschlüssel, keine BOX. kein Handbuch.
Jedes über die Studentoptions angebotene Produkt darf zweimal erworben werden.
Ein Weiterverkauf nicht möglich, da es sich um eine personenbezogene Lizenz handelt.
Auch nach der Ausbildung darf die Software weiter verwendet werden. Allerdings muss eine kommerzielle Verwendung ausgeschlossenen sein, wie z.B. die Verwendung in einem Unternehmen oder für eigene unternehmerische Zwecke.
Studentoptions können in Deutschland nur online über das Internet bestellt werden.
Als Studentoptions stehen die Produkte: Microsoft Office Professional Plus 2007, Microsoft Office Standard 2007, Microsoft Vista Business Update,Microsoft Vista Ultimate Update, Microsoft Project Prof., Microsoft Visio Prof., Microsoft One Note, Microsoft Sharepoint Desingner, Microsoft Groove, Microsoft OfficeMAC 2004 Standart , Microsoft OfficeMAC 2004 Prof, Microsoft Encarta Lernen & Wissen, und Microsoft Encarta Prem zur Verfügung. (Auswahl)
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Gruß
Peter
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MatzeHH
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« Antworten #9 am: April 11, 2009, 14:24:31 » |
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Ansonsten ist die Rechtsprechung da eindeutig! Was Du da zitierst, ist nicht Rechtsprechung, sondern das Lizenzmodell von Microsoft. Die können da erstmal reinschreiben, was sie wollen, ob das nach deutscher Rechtsprechung legal ist, ist eine ganz andere Sache. Insbesondere beim Punkt Ein Weiterverkauf nicht möglich, da es sich um eine personenbezogene Lizenz handelt. bin ich mir nicht sicher, ob das nach deutschem Recht zulässig ist. Es gab da schon mal ein paar Urteile zum Gebrauchtsoftwarehandel, die in der Regel zugunsten des Verbrauchers ausgingen. Matze
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pemabo
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« Antworten #10 am: April 11, 2009, 20:22:20 » |
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Was ich da zitiere, ist natürlich das Lizensmodell. Steht ja auch darüber Nichtsdestotrotz geht man beim Kauf mit MS einen Vertrag ein. Dieser Vertrag beinhaltet Sonderkonditionen, auf die Du dich einläßt, ansonsten würdest Du die Software ja zum normalen Preis beziehen. Wir sprechen hier vom Zivilrecht und nicht Strafrecht! Wir können hier auch ins Detail gehen hinsichtlich der Frage, ob man eine Software erwirbt, oder nur die Nutzungsberechtigung? Du kannst ja davon ausgehen, wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn MS es darauf anlegen würde, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken. Aus ebensolchen Gründen habe ich früher nach Möglichkeit Borland Produkte eingesetzt, da die ein recht vernünftiges Lizenzystem hatten. Zusammengefasst: Die SW durfte auf diversen Rechnern installiert werden. Genutzt aber zeitgleich nur auf einem.
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Gruß
Peter
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MatzeHH
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« Antworten #11 am: April 11, 2009, 21:20:06 » |
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Nichtsdestotrotz geht man beim Kauf mit MS einen Vertrag ein. Dieser Vertrag beinhaltet Sonderkonditionen, auf die Du dich einläßt, ansonsten würdest Du die Software ja zum normalen Preis beziehen. Wir sprechen hier vom Zivilrecht und nicht Strafrecht! Derjenige, der die Software bei Microsoft kauft, muss diese Bedingungen erfüllen, soweit klar. Die deutsche Rechtsprechung geht aber vom sogenannten "Erschöpfungsgrundsatz" aus, der aussagt, dass mit dem Erstverkauf der Software der Hersteller keinerlei Verwertungsrechte mehr an dem Produkt hat. Somit kann man die gebrauchte Software ohne weiteres weiterverkaufen. Das Thema ist bei deutschen Gerichten noch nicht abschließend durchgekaut, aber die Mehrzahl der Urteile geht in Richtung Verbraucherfreundlichkeit. Letztlich kommt es aber immer auf den speziellen Fall und die jeweilige Lizenz an, eine allgemeingültige Aussage lässt sich nicht treffen. Matze
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pemabo
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« Antworten #12 am: Mai 11, 2009, 17:30:32 » |
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Und wie ist denn nun der spezielle Fall in diesem Fall
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Gruß
Peter
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gnuebbelchen
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mein Führerscheinbild
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« Antworten #13 am: Mai 29, 2009, 08:23:56 » |
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Nun ja: meine Frau sagt jeden abend zu mir " Laß mich deine Lehrerin sein". Bin ich jetzt auch noch Schüler
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Xda Orbit 1 am 21.07.2007 gekauft
Windows Mobile 6 CE OS 5.2.1238 (Build 17745.0.2.3) mit MossisROM_V1.1.2_DiamondStyle_GER und wm5torage, BatteryStatus, CapScrUtil.armv4, PPCPimBackup, JKWoerterbuch_1.02 und Adobe_Reader_LE
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Uncle_CM
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« Antworten #14 am: Mai 31, 2009, 22:34:42 » |
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Thoretisch ja ... Allerdings ist sie (in dem Metier) keine staatlich anerkannte Lehrerin, also bist du rein rechtlich gesehen kein Schüler im "rechtlichen" Sinne. Schätz ich mal Zur ursprünglichen Frage: Man darf die Software auf einem PC, bzw einem PC und einem Laptop, installieren ... Hier ein Auszug von Microsoft: http://www.microsoft.com/germany/bildung/infopool/produkte-lizenzen.mspx (unter FAQ, ca Mitte) 3. Auf wie vielen PCs darf ich die angebotenen Produkte installieren? Microsoft Windows Vista Business/Ultimate Upgrade, Encarta und Encarta Lernen und Wissen dürfen auf einem Computer installiert werden. Alle weiteren Produkte dürfen auf einem Desktop-PC und einem tragbaren PC installiert werden, wobei beide PCs im Eigentum der gleichen Person sein müssen. Und zu dem weiterverkaufen eindeutig Nein, du darfst die Software nicht weiterverkaufen: 7. Kann ich das erworbene Produkt später weiter verkaufen? Nein, da es sich um eine personenbezogene Lizenz handelt, ist ein Weiterverkauf nicht möglich. Die deutsche Rechtsprechung geht aber vom sogenannten "Erschöpfungsgrundsatz" aus, der aussagt, dass mit dem Erstverkauf der Software der Hersteller keinerlei Verwertungsrechte mehr an dem Produkt hat. Das wäre dann aber sehr Schwachsinnig ... Sprich ich hole mir alle Software von Microsoft zum Studi Preis und melde dann n Gewerbe an und Vertreibe dann Microsoft Lizenzen? Damit wäre ja meine Studentengeldsorgen endlich weg Ich würde eher sagen das bezieht sich auf Software die sich nicht auf Sonderkonditionen kaufen lassen. Sprich wenn jetz in Laden gehst und dir dort Vista Ultimate holst, kannste das Produkt so günstig oder so teuer verkaufen wie du willst. allerdings bin ich auch kein Jura Student oder so. Für mich hört es sich eben nur sehr komisch an, vorallem weil auch das Lizenzmodell sagt man darf es nicht weiterverkaufen ...
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