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Autor Thema: TomTom und Radarwarnung - Rechtliches  (Gelesen 61847 mal)
Idealforyou
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« Antworten #15 am: Januar 05, 2007, 20:40:09 »

Das ist kein Widerspruch, sondern leider reine Tatsache! Und das Blitzer alleine nicht mehr zu Verkehrssicherung hingestellt werden ist mittlerweile jedem klar!

Die Blitzerei hat sich zum Millardengeschäft entwickelt, dass Bund und Kommunen sich die Taschen füllen können!

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Twen
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« Antworten #16 am: Januar 06, 2007, 14:28:06 »

Stimmt wohl, dass Blitzer nicht mehr nur an Gefahrenstellen aufgestellt werden. Aber gerade im Feierabendverkehr wird viel mit mobilen Blitzern geblitzt und wenn man dann mit dem Verkehr mitschwimmt wird man auch geblitzt.
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Every program has at least one bug and can be shortened by at least one
instruction -- from which, by induction, one can deduce that every
program can be reduced to one instruction which doesn't work.

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babak
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« Antworten #17 am: Januar 06, 2007, 20:32:56 »

hallo an alle

so wie ich auf tomtom seite gelesen habe werdwn nur fest eingebaute kameras angezeigt und das ist vollig in ordnung und gesetztlich erlaubt sonst kann gar nicht von tomtom angeboten werden glaube ich jedenfalls
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Idealforyou
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« Antworten #18 am: Januar 06, 2007, 21:18:51 »

Hallo babak!

Lies Dir doch mal den Threat durch, dann kannst Du ja noch mal überdenken was Du glaubst!

Das was Du geschrieben hast simmt so nicht, aber das habe ich in diesem Threat ja schon erläutert!
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babak
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« Antworten #19 am: Januar 07, 2007, 14:24:18 »

ich glaube ich hab mich falsch ausgedruckt ich meine was tomtom selber anbietet ist legal aber andere software wie zum beispiel speedlimit [http://www.radarfalle.de/software/speedlimit.php] ist zu bedenken
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HopFenSchlodel
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« Antworten #20 am: Januar 07, 2007, 17:54:29 »

ich glaube ich hab mich falsch ausgedruckt ich meine was tomtom selber anbietet ist legal aber andere software wie zum beispiel speedlimit [http://www.radarfalle.de/software/speedlimit.php] ist zu bedenken

Lach, nee so einfach gehts nicht...

Beispiel : Setz mal vom Fourm aus nen Link zu den Anbietern von CloneCD und Alcohol 120 %...diese Firma ist auch in Deutschland LEGAL...
             dann bekommste Post von Rechtsanwälten und ne Abmahnung. Spreche da aus Erfahrung.
             Und in dem Thread gings nur darum, dass neue Versionen der beiden Programmen drin sind.
             Ach und die Abmahnung kam NICHT von der Firma Slysoft, sondern von nem Anwalt der die Musikindustrie vertrat.

Nur soviel zum THEMA, was angeboten wird ist rechtlich OK....

Grüße SeVen
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Idealforyou
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« Antworten #21 am: Januar 08, 2007, 12:56:52 »

Sorry Paul,

 dass ich Deinen Beitrag gelöscht habe, aber Du gibst den Henschel wieder wo ausdrücklich das Betreiben aktiver Gerät verboten ist!

Das hättest Du oben schon lesen können!

Bitte such lieber einen Beitrag, wo schon mal jemand bestraft worden ist , dass er wegen einen PDA oder PPC oder Smartphones Blitzerwarnungen anzeigen lassen hat,verurteilt worden ist!

Den Henschel mit der StVO gibt es schon zig Jahre, die Blitzerwarner kamen später und in den 8 Jahren, wo man diese benutzt, ist noch kein Aktenzeichen bekannt wo ein Richter ein Urteil gesprochen hat oder ein Polizist dieses beschlagnahmt hat!

Wenn Du mir das Aktenzeichen gibst , dann reden wir weiter!

Aber nicht mit dem uralten Wisch den Du da reingestellt hast! Das ist kein Argument! Deswegen lasse solche Sachen hier raus, weil dieser Wisch nicht die Gesetzeslage passiver Anzeigegeräte liefert!

Liefer ein Urteil oder ein überarbeiteten Henschel , dann steht die Rechtslage fest!
Und beides kannst Du nicht und, obwohl diese PPC´schon fast 10 Jahre mit Blitzerwarner benutzt werden! Seltsam nicht wahr! Warum hat man noch nichts im Fernsehen darüber gehört, dass jemand deswegen verurteilt worden ist!
Über aktive Geräte war dagegen schon öfter im Fernsehen zu sehen wie diese beschlagnahmt wurden und die Urteile dazu!

« Letzte Änderung: Januar 08, 2007, 13:02:50 von Idealforyou » Gespeichert
babak
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« Antworten #22 am: Januar 10, 2007, 20:00:14 »

Lach, nee so einfach gehts nicht...

Beispiel : Setz mal vom Fourm aus nen Link zu den Anbietern von CloneCD und Alcohol 120 %...diese Firma ist auch in Deutschland LEGAL...
             dann bekommste Post von Rechtsanwälten und ne Abmahnung. Spreche da aus Erfahrung.
             Und in dem Thread gings nur darum, dass neue Versionen der beiden Programmen drin sind.
             Ach und die Abmahnung kam NICHT von der Firma Slysoft, sondern von nem Anwalt der die Musikindustrie vertrat.

Nur soviel zum THEMA, was angeboten wird ist rechtlich OK....

Grüße SeVen


du hast ein schlechtes beispiel ausgesucht die beide software von slysoft die du genannt hast sind hier in deutschland legal die kannst du sogar bei mediamarkt kaufen aber versuch mal das programm any dvd bei der selben firma zukaufen bestimmt kannst du nicht ohne weiteres weisst du warum richtig weil das ilegal ist soviel zum thema legal oder ilegal in deutschland
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Brandwolf
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« Antworten #23 am: Januar 12, 2007, 20:34:43 »

Es befindet sich Gesetzlich in der Grauzone! Seit dem diese Blitzeroverlays erschienen sind ist bisher noch kein Gerät beschlagnahmt worden oder ein Gerichtsurteil sprich Aktenzeichen darüber gefällt worden!

Im Gegensatz zu aktiven Radarwarnern, wo die Gestzlage eindeutig ist!

Selbst bei dem neuen MN6 sind die schon installiert wenn man sich den PNA oder die PDA Software kauft!

Darüber eine Diskussion zu führen würde zu weit gehen, denn darüber kann man genug lesen im Forum von www.Radarwarner.de wer sich dafür inressiert!

Das Fazit ist es gibt noch keinen eindeutigen Verbot dafür und deshalb dürfen Navigationsprogrammhersteller auch Navigationssoftware mit diesen Plugins hier verkaufen!

Der direkte Link ist : http://www.radarforum.de/forum/index.php?showforum=12
Ich habe das Forum noch nicht ganz durchgelesen, aber es gibt die Meinung, daß Anzeige von Verkehrsüberwachungspunkten veboten sein soll.

Werde dort weiter lesen.

Gruß

Brandwolf
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Idealforyou
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« Antworten #24 am: Januar 12, 2007, 21:07:30 »

Es gibt welche die sagen es ist verboten und andere halten es nicht für verboten! Aber einen richtigen Gestz gibt es noch nicht das es verbietet und deshalb rede ich von einer "GRAUZONE"
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Baerlin
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« Antworten #25 am: Januar 16, 2007, 18:15:13 »

Hallo,

ein Spiegelartikel beschreibt hier das diskutiertes Thema. Ergebnis = Grauzone

http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,459460,00.html
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Orbit_Shuttle
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« Antworten #26 am: Januar 16, 2007, 18:46:19 »

Da hat ja idealfoyou mit allem Recht gehabt, was er hier geschrieben hat! Schade, dass Ihr Ihn hier rausgekelt habt! War eigentlich immer sehr Hilfsbereit und fachlich sehr gut!

Schade, wenn man sich hier umsieht verkommt das Forum jetzt immer weiter  zur Laberecke!
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Twen
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« Antworten #27 am: Januar 16, 2007, 18:59:16 »

Hier hat ihn keiner rausgeekelt. Weiteres per PN.
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amity
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« Antworten #28 am: Januar 18, 2007, 09:39:40 »

ich möchte das leidige thema nicht schon wieder zu diskussion bringen, aber gestern bin ich kurz vorm schlafen gehen beim nachtjournal auf rtl hängen geblieben. denn es ging um radar und auch poi-warner auf pdas...

vorab muss ich sagen, für mich war es ein schlecht rechachierter und gemachter bericht, indem sich der zuschauer nicht eine meinung bilden, sondern eine aufgezwungen bekommen sollte. rtl eben... die eigentliche aussage vom polizisten, den sie zum interview dahin gestellt haben war nun, dass die gesetzeslage beim nutzen von radarwarnern klar sei, 4 punkte in flensburg und nen saftiges bußgeld. jedoch wurde an keiner stelle deutlich, ob der polizist zu aktiven radarwarnern oder auch direkt zu pdas mit poi plugins befragt wurde, hielt sich äußerst allgemein, wichtig nur: die polizei sieht so was alles ja überhaupt nicht gern *ohohoh-angst-schweiß*. während sich die interviews mit den normalen verkehrteilnehmern aber direkt und genau auf die zusätzlichen poi files bezogen. weiß nicht so genau, wie ich euch das erklären soll, ohne einen noch längeren roman zu verfassen. unterm strich denke ich, es sollte angst machen und zur verunsicherung beitragen, um weiter (natürlich nur ausschliesslich an gefahrenstellen*klar*) die gebeutelten kassen der kommunen weiter aufzubessern...

der begriff "grauzone" trifft es derzeit wohl am besten... aber irgendwann bei strenger auslegung des gesetzes, wer weiß?! ergo jedem seins ob er das risiko eingehen möchte.
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Orbit_Shuttle
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« Antworten #29 am: Januar 18, 2007, 09:51:59 »

Wenn sowas ganz Verboten wird, dann sind es solche Leute wie den Vertreiber dieser Geräte, den Sie im Bericht gezeigt haben!

Und dann frage ich mich warum so ein Bericht nur im Nachtjournal vom RTL kommt???

Die Abzocker in den Städten und Kommunen bekommen mittlerweile Angst das Ihr Reibach durch die Blitzer immer kleiner wird.
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