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fred_999
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« Antworten #75 am: Oktober 25, 2007, 19:04:25 » |
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Sonst dürfte die Polizei keine Vekehrskontrollen machen und dürfte nur noch hinter Verkehrssünder hinterher sein. Ist klar geregelt dürfen sie.  Die Polizei muss keine Angst haben wenn Sie nichts findet und Sie braucht auch kein Durchsuchungsbefehl.
Mein ganz privates Handy am Körper? Bei einer "Leibesvisitation" sieht die Sache aber schon anders aus, sie brauchen einen triftigen Grund. Und bei der Privatsphäre Handy/Orbit brauchen sie IMHO auf jeden Fall einen Durchsuchungsbefehl. Denke an den Wirbel um den Bundestrojaner. Gruß Fred
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Yakumo Delta 300 GPS -> XDA Orbit -> XDA Orbit 2 -> HTC Touch HD, aktuell: HTC-HD2 und HD7 Zubehör: 16 GB microSDHC und .......
Der Weg ist das Ziel. (Konfuzius)
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OrbitUserPit
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« Antworten #76 am: Oktober 25, 2007, 19:36:54 » |
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Hallo Fred,
könntest Du deine Behauptungen auch irgendwie belegen, was die Polizei darf oder nicht?
Ich denke es ist für die Grün/weißen ein begründeter Verdacht genug daß man Radarwarner verwendet, wenn eine Navi/PDA Halterung an der Windschutzscheibe dran ist. Und schon muß man die Taschen leeren, wenn man die Zeit hat das PDA in die Tasche zu stecken. Ich glaube auch nicht daß die Jungs selbst schauen, sie lassen sich zeigen ob Radarwarner installiert sind. Übrigens dürfen die Schweizer etwa mich auch nicht durchsuchen?
Gruß Pit V
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Idealforyou
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« Antworten #77 am: Oktober 25, 2007, 19:37:26 » |
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Naja, die meisten Navigationshandys und Geräte werden wohl in irgendwelchen Halterungen stecken und nicht beim Navigieren in der Hosentasche.
Aber es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird und deshalb wird die Polizei keinen Riesenaufstand machen um mit aller Gewalt solche Geräte aus den Verkehr zu ziehen und zu finden und Pogramme zu suchen auf den Geräten.
Aber erwischen tun die immer mal welche bei einer allgemeinen Vekehrskontrolle und das mit dem entsprechenden Gesetz im Rücken nun welches keine Grauzone mehr darstellt und eindeutig geregelt ist.
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« Letzte Änderung: Oktober 25, 2007, 19:51:04 von Idealforyou »
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OrbitUserPit
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« Antworten #78 am: Oktober 25, 2007, 19:43:30 » |
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Hier mal was Offizielles: Für die Durchsuchung von Nichtverdächtigen setzt § 103 StPO strengere Voraussetzungen. Sie darf nur zur Ergreifung des Beschuldigten, zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme ganz bestimmter Gegenstände erfolgen. Außerdem müssen die gesuchte Person, die Spuren oder die gesuchten Gegenstände in den betroffenen Räumen konkret vermutet werden. Wie schon gesagt: Man kann es ja probieren, und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Pit
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Idealforyou
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« Antworten #79 am: Oktober 25, 2007, 19:52:18 » |
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Aber mal ehrlich gesagt, ein Blitzer kann an jeder Ecke stehen(mobil) oder ein Messfahrzeug hinter mir auf der Autobahn sein und und und....... Es gibt Piezo-Blitzer die kein Radarwarner erkennt( die Dinger werden bei uns hier eingesetzt) Wenn ein Radarwarner ein Laser anzeigt ist es sowieso schon zu spät, da der Laser zu diesem Zeitpunkt schon seine Messung gemacht hat. Dann gibt es die Lichtschrankenbitzer die häufig angewendet werden. u.v.m.
Im Grunde genommen bleibt es einem nur übrig sich an die Verkehrsregeln zu halten da keines von den Geräten alle Fallen anzeigen kann. Deshalb wird die Diskussion sinnlos und das Fazit sollte eigentlich sein das es nun klar geregelt worden ist, das man solche Zusatzprogramme auch nicht mehr nutzen darf.
Ob man mit 150 durch eine 30 Zone rast odér solche Geräte benutzt bei jedem sein eigenes Risiko. Es gibt welche die man erwischt und es gibt welche die man nicht erwischt.
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« Letzte Änderung: Oktober 25, 2007, 19:57:38 von Idealforyou »
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OrbitUserPit
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« Antworten #80 am: Oktober 25, 2007, 19:59:08 » |
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Hi,
sollte eigentlich auch mein Message sein. Sorry daß es einige falsch verstehen.
Pit V
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llcoolja
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Versicherungskaufmann
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« Antworten #81 am: Oktober 26, 2007, 08:59:18 » |
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folge daraus für mich: Speedcameras aus IGO schnell löschen, langsamer fahren und fertig ist die Sache 
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Bald ein Peugeot 307 Fahrer, mit allen Extras die man nur braucht :-)
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Mr.Shaolin
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« Antworten #82 am: Oktober 26, 2007, 11:53:00 » |
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...genau! ich finde der Thread kann geschlossen werden, bis einer von der Polizei angehalten wurde und mal was konkretes berichten kann. Irgendwie wird man hier draus NICHT schlauer  ja/ nein / vielleicht ....alles ist ungewiss, mit oder ohne §§
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Viele Grüße und danke für die Antworten/ Ratschläge Mr.Shaolin
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ThandorOrbit
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« Antworten #83 am: Oktober 26, 2007, 12:48:10 » |
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So sind manche Diskussionen nun eben mal. Es gibt nicht nur schwarz und weiß - nicht immer kann man sich auf eine einheitliche und "richtige" Meinung festlegen. Wenn das immer zur Schließung von Threads führen würde... naja...  Also, das Thema bleibt offen. Es gibt keinen Grund, hier dicht zu machen. Freue mich schon darauf, in einem Jahr hier nochmal bewusst die weitere Entwicklung der Geschichte nachlesen zu können. 
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Grüße
ThandorOrbit
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Mr.Shaolin
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« Antworten #84 am: Oktober 27, 2007, 11:55:52 » |
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"So sind manche Diskussionen nun eben mal. Es gibt nicht nur schwarz und weiß - nicht immer kann man sich auf eine einheitliche und "richtige" Meinung festlegen" Es gibt schon schwarz/ weiß...wir sind alle nur unwissend. Von daher alles Spekulation! du musst ja nicht schließen, will ja nur sagen, das "Gerede" bringt einen nicht weiter. ..........so lange nicht, bis einer von uns "verurteilt" wurde! Fragt sich nur, wer der erste ist  ...was ist mit dem Panic-Knopf für den Orbit? Gibt's da neue Erkenntnisse das wäre ja die Lösung
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ThandorOrbit
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« Antworten #85 am: Oktober 27, 2007, 12:16:29 » |
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Aha, hast doch noch was zum Thema zu sagen?!?  Jeder entscheidet selbst, was er von diesem Thema hält. Und gerade hier sind viele unterschiedliche Meinungen vertreten. Deswegen kann man nicht sagen, dass man sich auf eine "richtige" Meinung zu dem Thema einigen kann. Die rechtliche Lage scheint aber - und da gebe ich Dir Recht - einigermaßen geklärt zu sein. Was wir daraus machen (zum Thema schwarz und weiß) bleibt jedem selbst überlassen. Die Umsetzung der Gesetzen ist dann wiederum eine andere Geschichte. Spannendes Thema jedenfalls!
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ThandorOrbit
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Mr.Shaolin
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« Antworten #86 am: Oktober 27, 2007, 12:40:36 » |
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..kommt vlt auch darauf an, welchen Anwalt man hat und ob Advokat oder nicht 
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Torri
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« Antworten #87 am: Mai 12, 2008, 12:09:48 » |
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Hier gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen: http://www.inside-handy.de/news/2737.htmlEs besagt, dass die Polizei Handys nur mit richterlicher Genehmigung beschlagnahmen darf. Ich gehe davon aus, dass das damit auch für eine Durchsuchung gilt, schließlich müssten die ja mein Handy beschlagnahmen, wenn ich die Durchsuchung verweigere. Beschlagnahmungen seien demnach nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" möglich. Bitte sagt Bescheid, sollte dieses Urteil hier nicht anwendbar sein.
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AlterSack
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« Antworten #88 am: Dezember 05, 2008, 08:56:56 » |
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Hallo,
hier mal zur Ergänzung:
vor einigen Tagen kam im Radio ein Bericht über ein Gerichtsurteil (Aktenzeichen habe ich leider nicht notieren können): Die Polizei ist berechtigt, ein Navigationsgerät (auch ein Handy!) zu beschlagnahmen, wenn der Verdacht auf Blitzerwarner besteht. Ist rechtlich mit einem Radarwarner gleichzusetzen. Auch wenn die OVI's nicht aktiviert sind tritt diese Beschlagnahmeregel in Kraft. Es genügt die Möglichkeit, Blitzerwarner zu aktivieren. Ob das Handy wieder an den Besitzer zurückgegeben wird, weiß ich nicht. Vielleicht finde ich das Aktenzeichen noch raus.
Aber ich habe mir gleich mal meine Blitzerwarner deinstalliert.
PS.: außerdem ist die Benutzung eines Handy als Navigationsgerät im Straßenverkehr nicht zulässig. Es gilt hier der Grundsatz, daß am Steuer kein Telefon gehandhabt werden darf. Dieses gilt auch, wenn das Handy über einen Flugmodus verfügt. Hier gilt wieder: allein die Möglichkeit ist ein ausreichender Tatbestand.
Also ein Handy im Handyhalter darf von der Polizei in jedem Fall beschlagnahmt werden!
So ist die derzeitige Rechtsprechung!
Ich glaub' ich wander aus. Hier wird man mittlerweile so gegängelt, eingeschränkt und verarscht von Politik, Justiz und Polizei. Es macht keinen Spaß mehr.....
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Rechtschreibfehler behalte ich für mich - denn ich bin nur ein Egoist!
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Specktäter
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« Antworten #89 am: Dezember 05, 2008, 11:39:20 » |
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Also ein Handy im Handyhalter darf von der Polizei in jedem Fall beschlagnahmt werden!
So ist die derzeitige Rechtsprechung!
Die Polizei sagt doch immer man solle sich eine Freisprecheinrichtung einbauen. Und dann können die mir mein Handy trotzdem wegnehmen??? Glaub ich nicht... MfG
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Is nur ne Idee! Kann aber sein, dass es so geht...
HTC HD2, orig. Vodafone Rom 1.72.162.0 (82124), 8GB Speicherkarte, TT7, PI9.02, S2U2, S2V, S2P uvm. und XDA Orbit 2 (defekt), Bepe´s Light Rom, TT7, PI8.1, S2U2, S2V, S2P uvm. und XDA Orbit (1), O2 WM6 Rom, TT7, PI8.1, S2U2, S2V, S2P uvm
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