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fred_999
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« Antworten #90 am: Dezember 05, 2008, 12:24:47 » |
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Ich denke auch, ohne einen "erhärteten" Anfangsverdacht, können die das nicht so ohne weiteres. Gruß Fred 
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Der Weg ist das Ziel. (Konfuzius)
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Sleven
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« Antworten #91 am: Dezember 06, 2008, 02:33:03 » |
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Hi, meine persönliche Meinung: Ich gehe das Risiko ein und würde mit den Konsequenzen leben wenn der (sehr sehr unwahrscheinliche) Fall auftritt, dass ich erwischt werden würde. Und außerdem ist bei mir Tomtom komplett inkl. den Blitzer-OVIs auf der Speicherkarte gespeichert und diese könnte man im Notfall noch schnell aus dem Orbit entfernen (vor allem wenn man z.B. den Orbit 2 o.ä. hat). Viel besser als ein "Panic Button".  Und noch was anderes: Woher soll der Beamte überhaupt wissen, dass es sich beim Orbit um ein Handy mit GPS-Funktion handelt? Bei normalen Navigationsgeräten ist es eindeutig und der Polizist könnte nach Blitzerdatenbanken auf dem Gerät suchen aber der Orbit in der Halterung im Auto kann genauso wie eine stinknormale Handyhalterung mit Handy zum "nur telefonieren" aussehen. Deswegen sollte man den Unterschied von PNA und PPC nicht vergessen.
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« Letzte Änderung: Dezember 06, 2008, 03:06:55 von Sleven »
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Orbit rocks and iPhone sucks!
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Specktäter
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« Antworten #92 am: Dezember 06, 2008, 09:13:29 » |
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Und noch was anderes: Woher soll der Beamte überhaupt wissen, dass es sich beim Orbit um ein Handy mit GPS-Funktion handelt?
Gehst du davon aus, dass alle Polizisten doof sind? Es gibt bestimmt auch einige Technikfreaks bei denen, die sich auch mit sowas auskennen. Und vor allem wenn du dich grade navigieren lässt und die an dir vorbei fahren bzw irgendwo stehen und dich aus dem Verkehr ziehen, so schnell hast du dein Navi nicht ausgestellt - zumindest merken die das wenn du es schnell ausschaltest und gucken auf deinem Handy nach Navigationssoftware. Außerdem steht (zumindest beim Orbit 1) hinten auf dem oberen Gummi "GPS" drauf - dort wo der Stecker für einen externen GPS-Empfänger versteckt ist. Spätestens dann merken die dass ein Handy mit Navi vorliegt. Oder noch besser die haben vielleicht eine Liste, wo alle Handys mit GPS/Navigation aufgelistet sind und brauchen dich nur zu fragen was das für ein Handy ist... MfG
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fred_999
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« Antworten #93 am: Dezember 06, 2008, 11:59:38 » |
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Spätestens dann merken die dass ein Handy mit Navi vorliegt. Oder noch besser die haben vielleicht eine Liste, wo alle Handys mit GPS/Navigation aufgelistet sind und brauchen dich nur zu fragen was das für ein Handy ist...
PDAs sind kleine PCs mit zum Teil sensiblen Daten drauf. Wenn Dich da jeder Polizist ohne weiteres zur Herausgabe des PPC zwingen könnte, wäre es das Gleiche, als würden sie Deinen Notebook konfiszieren, weil der ja theoretisch illegale Software, Musik, Videos usw. enthalten könnten. Ohne begründeten Anfangsverdacht und dem hinzuziehen der Staatsanwaltschaft geht da IMO wohl nichts. Gruß Fred 
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Specktäter
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« Antworten #94 am: Dezember 06, 2008, 14:01:15 » |
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Ohne begründeten Anfangsverdacht und dem hinzuziehen der Staatsanwaltschaft geht da IMO wohl nichts.
Staatsanwaltschaft... also ziehen die das erst ein wenn die ein Verfahren gegen dich eingeleitet haben... bis dahin hast du ja viel zeit das zeug zu löschen 
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fred_999
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« Antworten #95 am: Dezember 06, 2008, 20:18:48 » |
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Nein. die hast Du nicht unbedingt, sie könnten schon bei einen "dringenden Verdacht" den PDA beschlagnahmen. Um aber die Inhalte des PPcs einzusehen, braüchten sie schon so etwas wie einen "Durchsuchungsbefehl". Gruß Fred 
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AlterSack
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« Antworten #96 am: Dezember 18, 2008, 08:56:01 » |
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So Leute,
ich habe hier mal was belegbares mit Aktenzeichen:
Handy nicht als "Navi" nutzen!
Ein Mann nutzt sein Handy als Navigationsgerät im Auto. Ein Polizist stoppt ihn, fordert 70,- EUR. Die muß der Mann zahlen, entscheiden die Richter: Während der Fahrt darf man ein Handy überhaupt nicht nutzen - weder zum Telefonieren oder zum SMS-Lesen noch als "Navi". (OLG Köln, Az. 81 Ss-OWI 49/08)
Quelle: "Hausfrauenglück-Zeitschrift" TINA vom (keine Ahnung mehr). Kann aber dem Az. nach nicht lange her sein.
Tobi
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fred_999
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« Antworten #97 am: Dezember 18, 2008, 09:19:41 » |
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Bleibt nur die Frage, ob er das Handy in der Hand hielt (nur dann gäbe es eine gewisse Logik) oder es sich in seiner Halterung befand. Gruß Fred 
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Specktäter
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« Antworten #98 am: Dezember 18, 2008, 09:47:15 » |
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Bleibt nur die Frage, ob er das Handy in der Hand hielt (nur dann gäbe es eine gewisse Logik) oder es sich in seiner Halterung befand.
Und ob unser PocketPC (!) auch als Handy gilt oder nur ein PDA mit Handyfunktion ist - und es deshalb rechtlich anders gehandhabt wird. MfG
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fun0815
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« Antworten #99 am: Dezember 18, 2008, 10:21:34 » |
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Handy beim Autofahren nicht in die Hand nehmen 14.07.2008 14:02
Autofahrer dürfen am Lenkrad auch dann nicht zum Mobiltelefon greifen, wenn sie ihr Handy lediglich als Navigationshilfe nutzen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az. 81 Ss-OWi 49/08). Ein Autofahrer war vom Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte behauptet, das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche genommen zu haben, sondern die Funktion als Navigationssystem zu nutzen. Der 1. Strafsenat des OLG ließ die Beschwerde des Autofahrers nicht zur Entscheidung zu. Die Kölner Richter verwiesen auf die Straßenverkehrsordnung, laut der die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Der Begriff der Benutzung schließt nach Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein. Dies umfasse ausdrücklich auch die Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, die von Handys neuerer Bauart zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten. Anders könne es bei einer "reinen Ortsverlagerung" des Mobiltelefons im Auto sein, die keinen konkreten Bezug zu einer der bestimmten Bedienfunktion habe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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Specktäter
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« Antworten #100 am: Dezember 18, 2008, 10:48:12 » |
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Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.
Und wenn ich es in seiner Halterung stecken lasse und dort bediene? Anders könne es bei einer "reinen Ortsverlagerung" des Mobiltelefons im Auto sein, die keinen konkreten Bezug zu einer der bestimmten Bedienfunktion habe.
Also wäre es legal, wenn ich mein Handy während der Fahrt aus seiner Halterung nehme und meiner Freundin gebe, damit sie es für mich bedient? MfG
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AlterSack
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« Antworten #101 am: Dezember 18, 2008, 11:34:03 » |
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Und ob unser PocketPC (!) auch als Handy gilt oder nur ein PDA mit Handyfunktion ist - und es deshalb rechtlich anders gehandhabt wird.
MfG
Meiner Meinung nach sind die Gerichte noch zu "ewig gestrig" für moderne Technologien, so daß es letztlich egal ist, ob es ein "Handy mit Navifunktion" ist, ein "PDA mit Handyfunktion" oder sonstiges: das Gericht wird allein auf der Basis, daß man mit dem Ding in welcher Weise auch immer telefonieren kann, seine Urteile fällen.
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Rechtschreibfehler behalte ich für mich - denn ich bin nur ein Egoist!
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Mr.Shaolin
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« Antworten #102 am: Februar 16, 2009, 07:27:35 » |
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Moin,
das ist zwar nichts "rechtliches"...aber mich haben die Polizisten schon x-mal mit dem Orbit gesehen. Wenn der in der Halterung steckt, ist er wohl auch nicht verboten, jedenfalls sagten die nichts. Auch als ich mal angehalten wurde, fragte keiner nach Blitzern oder so.....
Mal andersherum gefragt: kam überhaupt jemand mal in Schwierigkeiten? Also für mich ist das Ding ganz gut, weil ich dann "behutsamer" fahre. Auch da wo kein Blitzer "steht" gebe ich dann nicht Gas weil ich einen "Freifahrtsschein" habe. Vor vielen Blitzern wird ja nun inzwischen auch schon per Schild gewarnt, weil sie einfach möchten, dass man Langsam fährt/ es sich um eine Gefahrenstelle handelt
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Viele Grüße und danke für die Antworten/ Ratschläge Mr.Shaolin
Orbit1 & Artemis Vanilla 4.01 WWE ROMll!
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Spielzeug
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« Antworten #103 am: April 06, 2009, 17:50:15 » |
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bin mir zwar nicht sicher, aber eigentlich habe ich ja keine "Blitzer" eingetragen, sondern "mir selbst eine Liste mir Gefahrenstellen" eingefügt um Unfälle zu vermeiden. Und damit ich vorsichtig fahre habe ich mri die mit "achtung, Tempo" hinterlegt. Das da "zufällig" ein Blitzer steht, tja da kann ich nix für... Im Deutschen recht dürfte so eine Aussage auch helfen. McDoofs etc darf ich mir ja auch eintragen, sind eben nur ort von Interesse. Aber keine Gewähr 
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Orbit 2 - 4Gb Karte, voll mit viele Progs
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Specktäter
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« Antworten #104 am: April 06, 2009, 19:16:01 » |
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