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Autor Thema: TomTom und Radarwarnung - Rechtliches  (Gelesen 61650 mal)
Twen
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« am: Dezember 20, 2006, 21:51:19 »

Hallo,

wenn man ein Radarwarner im Auto hat, ist die Polizei ja dazu berechtigt, das Gerät zu beschlagnahmen. Ebenso bei Geräten die diese Funktion übernehmen. Wenn ich nun meinen XDA mit dem Radarwarnerabo ausstatte, ist die Polizei dann auch dazu berechtigt den XDA zu beschlagnahmen?

Danke
Sven
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Gremlin
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Lass Wackeln


« Antworten #1 am: Dezember 20, 2006, 22:20:09 »

Ich glaube es gibt rechtlich keine Probleme, da es kein aktives System ist nur ein Informationssystem! Gruss Gremlin
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Neumi
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« Antworten #2 am: Dezember 20, 2006, 22:42:59 »

Hi zusammen ,
habe mein Orbit auch erst seit zwei Tagen , aber mich würde mal interessieren , wo man so einen Radarwarner bekommt vor den Orbit und welche Kosten man dafür einplanen sollte .

Netter Gruß / Neumi
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Twen
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« Antworten #3 am: Dezember 20, 2006, 22:55:52 »

Den Radarwarner bekommst du direkt von TomTom kostet ca. 50 Euro pro Jahr plus Datenverkehr. Am besten solltest du dir dafür aber bei o2 ein Data-Pack bestellen, das kostet ca. 5 - 10 Euro. Denn wenn du 10 Tage pro Monat 2 Stunden lang die Verkehrsinformationen und Radarwarner benutzt, liegst du vom Preis schon über den 10 Euro, die du für ein 30 MB Datapack bezahlst.

Aber letztens hat der ADAC ja so ein System getestet, dass sehr ähnlich funktioniert, nur ohne Routenfunktion. Du musstest mit deinem GPS-Empfänger immer die aktuelle Position abrufen (natürlich während der ganzen Fahrt automatisch) und wenn jemand in deiner Nähe einen Blitzer gemeldet hat, warnt er dich davor, falls du einen Blitzer siehst, der nicht gemeldet wurde, konntest du ihn mit einem Tastendruck melden. Da hat der "Fachmann" aber auch gesagt, es sei verboten und das Handy dürfe einkassiert werden.
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Caligula
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« Antworten #4 am: Dezember 21, 2006, 05:13:14 »

Der Radarwarner im Auto ist nicht erlaubt aber einige Radiosender warnen ja auch vor Blitzern also was ist das für eine Doppelmoral??
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Neumi
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« Antworten #5 am: Dezember 21, 2006, 08:54:43 »

Na jetzt weiß ich ja schon einmal mehr  ;)

Vielen Dank
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basbo
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« Antworten #6 am: Dezember 22, 2006, 07:17:15 »

man kann sich hier anmelden, kostet 9,90€ im jahr und man kann sich für diesen betrag täglich (wenn man möchte) alle neuen blitzer auf den pda in den OVI ordner laden. der mitgliedsbeitrag ist für ein jahr echt ein witz und verursacht keine weiteren gprs kosten...
http://www.radarfalle.de/software/tomtom.php
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Twen
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« Antworten #7 am: Januar 02, 2007, 16:43:16 »

Ich möchte aber weiterhin darauf hinweisen, dass die Polizei das Recht hat jedes Gerät zu beschlagnahmen, welches vor Blitzern warnt!!!
« Letzte Änderung: Januar 04, 2007, 16:57:30 von Idealforyou » Gespeichert

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Idealforyou
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« Antworten #8 am: Januar 02, 2007, 17:12:26 »

Es befindet sich Gesetzlich in der Grauzone! Seit dem diese Blitzeroverlays erschienen sind ist bisher noch kein Gerät beschlagnahmt worden oder ein Gerichtsurteil sprich Aktenzeichen darüber gefällt worden!

Im Gegensatz zu aktiven Radarwarnern, wo die Gestzlage eindeutig ist!

Selbst bei dem neuen MN6 sind die schon installiert wenn man sich den PNA oder die PDA Software kauft!

Darüber eine Diskussion zu führen würde zu weit gehen, denn darüber kann man genug lesen im Forum von www.Radarwarner.de wer sich dafür inressiert!

Das Fazit ist es gibt noch keinen eindeutigen Verbot dafür und deshalb dürfen Navigationsprogrammhersteller auch Navigationssoftware mit diesen Plugins hier verkaufen!
« Letzte Änderung: Januar 04, 2007, 16:57:54 von Idealforyou » Gespeichert
Twen
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« Antworten #9 am: Januar 02, 2007, 19:54:49 »

Aber dennoch kann der Polizist es zumindest erstmal beschlagnahmen. Es klingt zwar merkwürdig ist aber so. Man kriegt es bestimmt wieder, da es ja wie gesagt ne Grauzone ist aber trotzdem nicht unbedingt erlaubt...
« Letzte Änderung: Januar 04, 2007, 16:58:13 von Idealforyou » Gespeichert

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« Antworten #10 am: Januar 02, 2007, 21:36:13 »

Darf er gesetzlich nicht!!!

Er muss beweisen können das der PPC Wekzeug einer Straftat war.

Das benutzen eines PPC oder PDA stellt auch keinen Straftatbestand dar, stellt aber auch im Strassenverkehr keinen aktiven Warner dar! Er kann halt keine Mobilen Blitzer aktiv erkennen!

Auf Vermutung einer Straftat ist noch nicht zulässig!

Sonst müsste von den vielen Millionen Geräten die schon zur Navigation benutzt werden etliche beschlagnahmt worden sein! Ist bis jetzt kein einziger!

Man muss keine Angst mache wo keine ist, sonst könnte ich MN verklagen weil ich nur ein Häkchen machen muss um diese POI Warnung zu aktivieren!

Nach dem Gesetz ist alles als Betriebsbereit anzusehen, was mit 3 Handgriffen in Betrieb gesetzt werden kann das mach ich bei MN6 mit einem Handriff! Und es ist nicht so, dass ich das Plugin erst selbst installieren muss, sondern es schon direkt als fester Bestandteil integriert ist!

Man kann in diesem Fall mit der Beschlagnahme nur wegen eines POI -Warners schnell was falsches behaupten! Deshalb kann ich nur Raten bei www.Radarfalle.de Dir die Diskusionen anzusehen! Und da sind auch Polizisten mit im Forum!!!
« Letzte Änderung: Januar 04, 2007, 16:58:40 von Idealforyou » Gespeichert
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« Antworten #11 am: Januar 02, 2007, 22:23:49 »

Da empfindest Du aber als falsch, da der Originalauszug von Henschel, den Du eingestellt hast eindeutig von aktiven Geräten spricht, siehe was in den Klammern steht (Radarwarner, Lasergeräte)! Also aktive Geräte!!!

Der POI Warner gehört also zu den passiven Geräten die keine Radarwellen oder Laserstrahlen aufspüren können, sondern davon abhängig, dass man bei diesen Positionseingaben machen muss, damit das Gerät dieses weiss!

Somit ist für einen PDA es nicht möglich, Mobile Radar- oder Lasermessungen zu erfassen und davor zu Warnen! Und die können an jedem Ort stehen!

Deswegen ist der POI Blitzerwarner keine sichere Sache um vor Mobilen Messungen zu schützen und kann deshalb nur vor Unfallschwerpunkten warnen!

Und damit Argumentieren die Kommunen, dass Sie nur festinstallierte Blitzer aufstellen um Unfallschwerpunkte sicherer zu machen!

Weisst von dem Unfallschwerpunkt und wirst davor gewarnt, dass dort einer ist, dient es zu Deiner Sicherheit und auch anderer!

Bis jetzt hat keiner in irgendeinem Forum berichtet in 6Jahren, dass ihm sein Gerät weggenommen worden ist oder ein Gerichtsurteil darüber ausgesprochen wurde! Oder dafür dein Henschel-Text erweitert wurde in der StVo!!!

Wenn Du schon was davon gelesen hast, schick mir bitte den Link!!!



« Letzte Änderung: Januar 04, 2007, 17:01:22 von Idealforyou » Gespeichert
HopFenSchlodel
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« Antworten #12 am: Januar 05, 2007, 09:04:56 »

Hallo,

wenn man ein Radarwarner im Auto hat, ist die Polizei ja dazu berechtigt, das Gerät zu beschlagnahmen. Ebenso bei Geräten die diese Funktion übernehmen. Wenn ich nun meinen XDA mit dem Radarwarnerabo ausstatte, ist die Polizei dann auch dazu berechtigt den XDA zu beschlagnahmen?

Danke
Sven


mmmmh... Ja, dann ist es doch nen Radarwarner... :D

Nee, jetzt mal im Erst....Wenn bei uns im Radio die Radarmeßstellen durchgesagt werden , wird dann auch mein AUTORADIO beschlagnahmt...


Grüße SeVen
« Letzte Änderung: Januar 05, 2007, 10:31:04 von Idealforyou » Gespeichert

Idealforyou
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« Antworten #13 am: Januar 05, 2007, 14:41:32 »

Man darf einen Fehler nicht machen und diesen PDA mit dem Autoradio zu vergleichen mit Radio-Durchsagen,die Blitzer melden!

Dies ist eindeutig geklärt und erlaubt jetzt kommt der Text:

Das diese durchsagen dem Autofahrer vermitteln, dass man an jeder Stelle und jedem Ort und zu jeder Zeit mit einer Vekehrsüberwachungsmaßnahmen zu rechnen haben muss.

Ein PDA mit oder ohne Telefon oder als PNA befindet sich rechtlich in der Grauzone und das heisst! Es gibt keine richtige Gesetzlage dafür, somit ist es weder verboten noch erlaubt und sollte immer auf dem laufenden sein!

Und da bezieht sich nur auf Deutschland! In anderen Europäischen Ländern sieht die Gesetlage zu diesen Plugins ganz anders aus und man sollte sich da schon genau erkundigen oder besser deinstallieren und mit normaler Navigation fahren!

Auch hier in Deutschland durch immer mehr Popolarität und steigenden Verkaufszahlen ist damit zu rechnen, dass ein Verbot in nächster Zukunf bevorsteht, da immer mehr Leute solch ein Gerät haben und diese Plugins benutzen!

Deshalb sollte man da auch immer auf dem laufenden sein!

Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!!
« Letzte Änderung: Januar 05, 2007, 14:46:26 von Idealforyou » Gespeichert
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« Antworten #14 am: Januar 05, 2007, 20:06:43 »

Regeln werden von Menschen gemacht und was es da für Schwachsinnige gibt im Schilderwald Deuschland,darüber will man sich gar nicht auslassen!

Und Blitzer werden an solchen Stellen als Falle aufgestellt, wo selbst derjenige geblitzt wird, der sich ständig an die StVO hält!

Nicht umsonst haben diese Freunde den Spitznamen als"Fallensteller"bekommen!
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